Unabhängiges Stadtportal Ludwigslust

Erklärung zur Barrierefreiheit

ludwigslust-stadt.de ist ein privates, unabhängiges Informationsangebot (kein Angebot der Stadt Ludwigslust). Wir möchten, dass alle Menschen das Portal nutzen können, und orientieren uns an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Stufe AA, und der Norm EN 301 549.

Stand der Vereinbarkeit

Das Portal ist teilweise barrierefrei. Grundlage ist eine eigene Prüfung vom 4. Oktober 2026: automatische Tests (axe, WCAG 2 A/AA) aller Hauptseiten auf Smartphone und Desktop sowie Stichproben von Hand.

Was bereits gut funktioniert: Seitensprache ist gesetzt, Bilder haben Textalternativen, die Seiten sind ohne seitliches Scrollen auf dem Smartphone nutzbar, Vorlesefunktion für viele Inhalte.

Bekannte Einschränkungen

Formulare (/forms/) und „Melisa hilft“

Eigene Prüfung am 14. Oktober 2026: automatischer Test mit axe-core (WCAG 2.0/2.1, Stufe A und AA) der Formularübersicht und eines geöffneten Formulars, auf Smartphone und Desktop. Dazu kam die Bedienung nur mit der Tastatur. Bei dieser Prüfung meldete der automatische Test keine Fehler mehr. Automatische Tests finden aber nur einen Teil der Barrieren. Einen Test mit echten Screenreadern (NVDA, VoiceOver, TalkBack) und mit Nutzerinnen und Nutzern haben wir noch nicht gemacht.

Feedback und Kontakt

Ist Ihnen eine Barriere aufgefallen, oder brauchen Sie einen Inhalt in einer anderen Form? Schreiben Sie uns, wir antworten so schnell wie möglich:

Dmitri Abramov, Parkstr. 11, 19288 Ludwigslust
E-Mail: kontakt@ludwigslust-stadt.de
Telefon: +49 (0) 179 4189702

Durchsetzung und Schlichtung

Wenn Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sind, können Sie sich an eine Schlichtungs- oder Aufsichtsstelle wenden. Für Websites von Bundesbehörden ist die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz zuständig. Für private Angebote, die unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz fallen, ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) in Magdeburg zuständig. Beide Stellen beraten auch dazu, wer im Einzelfall zuständig ist.

Erstellt am 4. Oktober 2026 · Letzte Überprüfung: 14. Oktober 2026 (Abschnitt Formulare)