Erklärung zur Barrierefreiheit
ludwigslust-stadt.de ist ein privates, unabhängiges Informationsangebot (kein Angebot der Stadt Ludwigslust). Wir möchten, dass alle Menschen das Portal nutzen können, und orientieren uns an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Stufe AA, und der Norm EN 301 549.
Stand der Vereinbarkeit
Das Portal ist teilweise barrierefrei. Grundlage ist eine eigene Prüfung vom 4. Oktober 2026: automatische Tests (axe, WCAG 2 A/AA) aller Hauptseiten auf Smartphone und Desktop sowie Stichproben von Hand.
Was bereits gut funktioniert: Seitensprache ist gesetzt, Bilder haben Textalternativen, die Seiten sind ohne seitliches Scrollen auf dem Smartphone nutzbar, Vorlesefunktion für viele Inhalte.
Bekannte Einschränkungen
- Farbkontraste: Auf mehreren Seiten erreichen kleine graue oder farbige Texte (Datumsangaben, Schlagworte, Hinweise) nicht das Kontrastverhältnis 4,5:1. Auf der Event-Seite haben wir das am 4. Oktober 2026 verbessert; weitere Seiten folgen.
- Verschachtelte Bedienelemente: Auf der Seite Kultur & Schloss liegen Schaltflächen teilweise in klickbaren Karten. Mit Screenreadern kann das doppelt angesagt werden.
- Karten und Live-Daten: Die Haltestellenkarte unter Mobilität ist nicht vollständig per Tastatur bedienbar. Die Abfahrten stehen zusätzlich als Liste darunter.
- Inhalte Dritter: Die Darstellung „Stadt & Rathaus“ zeigt Inhalte von www.ludwigslust.de. Verlinkte Formulare, PDF-Dateien und Seiten von Behörden und Medien liegen nicht in unserer Verantwortung und sind oft nicht barrierefrei.
- KI-Assistentin Melisa: Antworten entstehen automatisch und können Fehler enthalten. Sie ersetzen keine Auskunft der Behörde.
- Leichte Sprache und Gebärdensprache: Erklärungen in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache gibt es noch nicht.
Formulare (/forms/) und „Melisa hilft“
Eigene Prüfung am 14. Oktober 2026: automatischer Test mit axe-core (WCAG 2.0/2.1, Stufe A und AA) der Formularübersicht und eines geöffneten Formulars, auf Smartphone und Desktop. Dazu kam die Bedienung nur mit der Tastatur. Bei dieser Prüfung meldete der automatische Test keine Fehler mehr. Automatische Tests finden aber nur einen Teil der Barrieren. Einen Test mit echten Screenreadern (NVDA, VoiceOver, TalkBack) und mit Nutzerinnen und Nutzern haben wir noch nicht gemacht.
- Was hilft: „Melisa hilft“ liest im geöffneten Formular die Fragen vor und führt Schritt für Schritt durch die Felder. Start mit der Schaltfläche „Melisa hilft“, mit Taste M (abschaltbar) oder mit Alt+Umschalt+M. Namen und Nummern lassen sich Buchstabe für Buchstabe eingeben, auch mit der Buchstabiertafel nach DIN 5009 („Anton“ oder „Aachen“). Ihre Formulareingaben senden wir nicht an unseren Server.
- Spracheingabe: Sie nutzt die Spracherkennung Ihres Browsers, zum Beispiel in Chrome, Edge oder Safari. Diese kann Ihre Sprache an den Browser-Anbieter (zum Beispiel Google oder Apple) übertragen. Vor der ersten Nutzung zeigen wir dazu einen Hinweis. Sie können immer auch tippen. In Browsern ohne Spracherkennung (zum Beispiel Firefox) geben Sie die Antworten per Tastatur ein. Das Vorlesen braucht eine deutsche Stimme auf dem Gerät.
- PDF-Vorlagen: Die Formulare sind PDF-Dateien von Behörden. Sie sind oft nicht barrierefrei (fehlende Struktur, eingescannte Seiten). Die Eingabefelder legen wir über das Original. Bei einigen Vorlagen (zum Beispiel Gewerbe-Formulare, Sondernutzung, Grundstückszufahrt) sind nicht alle Felder erfasst. Manche Kästchen haben keine eindeutige Beschriftung und heißen dann nur „Kästchen“.
- Unterschrift: Unterschreiben müssen Sie auf Papier. Wenn Sie Hilfe brauchen, wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde.
Feedback und Kontakt
Ist Ihnen eine Barriere aufgefallen, oder brauchen Sie einen Inhalt in einer anderen Form? Schreiben Sie uns, wir antworten so schnell wie möglich:
Dmitri Abramov, Parkstr. 11, 19288 Ludwigslust
E-Mail: kontakt@ludwigslust-stadt.de
Telefon: +49 (0) 179 4189702
Durchsetzung und Schlichtung
Wenn Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sind, können Sie sich an eine Schlichtungs- oder Aufsichtsstelle wenden. Für Websites von Bundesbehörden ist die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz zuständig. Für private Angebote, die unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz fallen, ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) in Magdeburg zuständig. Beide Stellen beraten auch dazu, wer im Einzelfall zuständig ist.
Erstellt am 4. Oktober 2026 · Letzte Überprüfung: 14. Oktober 2026 (Abschnitt Formulare)